Jagdaufseher Fortbildung 2501
Um den stetig wachsenden Anforderungen gerecht zu werden und einen verantwortungsvollen Jagdbetrieb sicherzustellen, ist es unerlässlich und in Niedersachsen gesetzlich vorgeschrieben, sich in regelmäßigen Abständen fortzubilden. Gemäß § 30 Abs. 2 NJagdG müssen Jagdaufseher nach 10 Jahren an einem achtstündigen Fortbildungslehrgang teilnehmen, wenn die Bestätigung für weitere fünf Jahre verlängert werden soll.
Der bestätigte Jagdaufseher hat im Jagdschutz grundsätzlich dieselben Rechte wie der Jagdausübungsberechtigte bzw. Revierinhaber. Die Ausbildungskurse laufen über 6 Tage inklusive Prüfung. Die Schwerpunkte der Ausbildung liegen naturgemäß im rechtlichen Bereich, doch kommen auch praktische Unterweisungen und treffende Fallbeispiele sowie Naturschutz und Hege nicht zu kurz.
Die Ausbildung zum Jagdaufseher und „Reviermanager“ hilft – unabhängig von einer späteren Bestätigung oder Anstellung – nicht zuletzt bei Bewerbungen um Jagdpachten oder Jagderlaubnisscheine.
Das Seminar ist auf maximal 12 Personen begrenzt.
Die Natur- und Jagdschule Lüdersburg behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Seminare zu verschieben bzw. zu stornieren.