Erst zählen, dann jagen …

Auch, wenn die Zahl der Feldhasen in den zurückliegenden Jahrzehnten durch eine fortwährende Lebensraumverschlechterung, ein übermächtiges Heer an Beutegreifern und andere Faktoren deutlich schrumpfte, lassen die Besätze in zahlreichen Revieren eine angemessene Bejagung nach wie vor zu. Um aber zu vermeiden, bei Niederwild-Treibjagden die reproduzierenden Stammbesätze der Langohren weiter zu dezimieren oder die Entscheidung darüber zu erleichtern, überhaupt eine Treibjagd durchzuführen, möchte ich an dieser Stelle dringend empfehlen, die Zahlen der Langohren samt des Zuwachses (sofern vorhanden) zu erfassen.
Mit der Scheinwerferzählung steht uns zu diesem Zwecke eine ebenso einfache wie zuverlässige Methode zur Verfügung. Das wichtigste Zubehör ist ein Zählscheinwerfer (12 V, 55 W, Halogenglühlampe) der an die Buchse des Zigarettenanzünders im Auto angeschlossen werden kann und über eine Reichweite von etwa 150 m verfügt. Die eigentliche Planung jedoch beginnt auf der Revierkarte. Dort legen die Verantwortlichen eine Fahrstrecke fest, von der einerseits ein Großteil der Feld- und Grünlandflächen abgeleuchtet werden kann, die andererseits aber auch eine problemlose Befahrbarkeit im Frühjahr und Herbst gewährleistet. Weiterhin sollten die Flächen einen repräsentativen Querschnitt der Lebensraum- und Bodennutzungsverhältnisse wiedergeben. Die Zählfahrten erfolgen jeweils mit zwei oder besser mit drei Teilnehmern pro PKW (fahren, zählen und ansagen, schreiben …).
Die Erfassung des Stammbesatzes erfolgt im März oder April mit dem lokal unterschiedlichen Beginn des Vegetationswachstums. Es erfolgen mindestens zwei Zählungen, beginnend 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang, die nicht länger als maximal zehn Tage auseinander liegen sollten. Ebenso wird bei der Zählung des Herbstbesatzes von Mitte Oktober bis Ende November verfahren, die selbstverständlich vor einer möglichen Bejagung erfolgt. Aus den jeweils zwei Zählungen wird nun ein Mittelwert gebildet von dem 25 Prozent abgezogen und addiert werden, um die Ober- und Untergrenze zu definieren, innerhalb derer sich die Werte aus der ersten und zweiten Zählung befinden müssen (Mittelwert = 20, Untergrenze = 15, Obergrenze = 25). Liegt einer der beiden Zählwerte außerhalb dieses Bereichs, wird eine dritte Zählung durchgeführt, deren Ergebnis in die endgültige Berechnung des Mittelwertes einfließt.
Haben Sie beispielsweise bei der Frühjahrstaxation 30 Hasen und im Herbst 32 gezählt, verbietet sich eine Treibjagd naturgemäß von selbst. In einem solchen Fall können sich die Jagdpächter im Rahmen einer Suche zwar ihren “Weihnachtshasen” erlegen, mehr jedoch nicht. Ergab die Frühjahrszählung aber 30 und die Herbstzählung 52 Hasen können sie guten Gewissens eine Treibjagd mit angemessener(!) Teilnehmerzahl durchführen. Um eine unvorhersehbar hohe, nicht jagdliche Mortalität, beispielsweise durch besonders harte Winter oder Seuchen abzumindern, sollten Sie dabei allerdings nicht mehr als maximal 50 Prozent des errechneten Zuwachses freigeben.
Diese Vorgehensweise entspricht zwar nicht einem wissenschaftlich absolut korrektem Ansatz, vermeidet aber zuverlässig eine (weitere) Dezimierung des Stammbesatzes. Für die Zählfahrten ungeeignet (Sichtweite, Beobachtbarkeit) sind hohe Schneelagen, Dunst oder Nebel, starker Regen sowie stürmischer Wind. Ein weiterer Vorteil, quasi als Beifang der Zählungen, sind die teilweise überraschend zahlreichen Beobachtungen anderer Wildarten, insbesondere des Fuchses sowie weiterer Predatoren. Also, auf geht’s! Das nächste Frühjahr kommt bestimmt …