Ob Drückjagd auf Schalenwild, Treibjagd auf Niederwild, oder die Jagd auf Ente oder Krähe. Es ist immer eine Gesellschaftsjagd mit klaren Regeln und jagdlicher Etikette.

Am häufigsten finden in unserer Region Drückjagden statt. Hier steht im Vordergrund die Jagd auf Schwarzwild. Ob Intervalljagden in den Forstämtern, übergreifende Drückjagden in den Hegeringen und Jägerschaften, oder Ansitzjagden in den privaten Jagdrevieren. Das Schwarzwild soll und muss in Zeiten der Afrikanischen Schweinepest bejagt werden. Aber auch der Abschussplan für Hochwild und Rehwild muss zum Ende des Jagdjahres annährend erfüllt sein. Eine gute Gelegenheit dieses im Rahmen von Gesellschaftsjagden zu erledigen. Hier ist es wichtig, dass sich jeder Jagdgast vorher über gesetzliche Regelungen informiert. In Niedersachsen hat es in diesem Jahr einige Änderungen im Landesjagdgesetz gegeben. Der Revierinhaber wird sie kennen, der Jagdgast sollte es auch! Denn wenn der Jagdgast am Morgen der Jagd meint, seine notwendigen Dokumente dabei zu haben, und dann der erforderliche Schießnachweis fehlt, dann fehlt dem Jagdherrn ein Schütze. Das im Übrigen in Niedersachsen auch bei der Treibjagd mit der Flinte! Und in diesem Zusammenhang muss auch daran erinnert werden, dass die sogenannte Erntejagd mit mehr als drei Schützen ebenfalls eine Gesellschaftsjagd darstellt. Auch hier ist der Schießnachweis nachzuweisen. Bei allen genannten Jagden ist der Nachweis in dem Kaliber nachzuweisen, mit dem auf der Jagd geschossen wird.

Also rechtzeitig einen Termin auf dem Schießstand vereinbaren, dann gibt`s auch kein Problem bei der nächsten Jagdeinladung.

Und noch etwas zum Thema Gesellschaftsjagden. Rechtzeitiges Erscheinen ist eine Höflichkeit. Den Stand so verlassen, wie man ihn vorgefunden hat und das natürlich erst nach „Hahn in Ruh“. Unachtsamkeit durch Spielereien am Smartphone sind genauso unangebracht wie abgegebene Schüsse nicht anzugeben. Am Streckenplatz seine Mithilfe anbieten. Sei es beim Aufbrechen der erlegten Stücke, oder dem Jungjäger/in bei der roten Arbeit zu unterstützen. Kleine Gesten, große Wirkung. Und der Jagdhornbläser/in hat sein Horn dabei. So schön und einfach kann Gesellschaftsjagd sein. Hält der Jagdgast sich an diese und andere Regeln, dann wird er/sie immer wieder gerne eingeladen. Der Jagderfolg ist zweitranig, wenn die Regeln eingehalten werden.

So, für die nächsten Jagdtermine viel Waidmannsheil, viel Anblick und viel Freude in der Natur.

In Lüdersburg werden wir dann im nächsten Jahr, wie in ganz Niedersachsen, zum 15. Februar den 3-jährigen Abschussplan für das Rehwild abgeben und erstmalig auch den 3-jährigen Abschussplan für das Hochwild. Dieser Abschussplan wird zum Teil bei den nächsten Gesellschaftsjagden im Herbst 2023 erfüllt. Mit unserer Unterstützung als gerngesehener Gast bei diesen Jagden.