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Fangjagdseminar

Ablauf und Inhalte:
  • Rechtliche Bestimmungen der Fangjagd
  • Zugelassene Fanggeräte
  • Verbotene Fanggeräte
  • Anwendung Fanggeräte am Fallenlehrpfad
  • Praxis der Fangjagd
Allgemein:
Nach Beendigung des Seminars erhalten alle Teilnehmer eine Bescheinigung, die gem. § 24 Abs. 2 Satz 1 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) vom 16.03.2001 (Nds. GVBI. S. 100) zur Jagd mit einem Fanggerät mitzuführen ist.
Die Natur- und Jagdschule Lüdersburg behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Seminare zu verschieben bzw. zu stornieren.

Tickets

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