Das OVG Lüneburg hat im Prozess um das Totalverbot der Entenhege in Lüdersburg zugunsten des Jagdbetriebes Gut Lüdersburg entschieden. Ihr JÄGER hat exklusiv mit dem Anwalt des Jagdbetriebes, Dr. Florian Asche, gesprochen.

Mitarbeiter des NABU hatten im Mai 2014 Gewässerproben von ingesamt sieben Teichen in Lüdersburg angefordert. Dort wurden jährlich zwischen 2.000 bis 4.000 Enten ausgesetzt und durchgehend gefüttert. NABU und BUND sahen damals keine Notwendigkeit, mit den Betreibern des Gutes Lüdersburg persönlich zu sprechen, und stellten umgehend Strafanzeige.

Nachdem der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Wasserqualität in den Lüdersburger Ententeichen kontrolliert hatte, kam er zu dem Ergebnis, dass die Teiche einen viel zu hohen Nährstoffgehalt aufwiesen und „umzukippen“ drohten.

Mit Bezug auf die Ergebnisse des NLWKN und auf Drängen des NABU und BUND verbot der Landkreis der Inhaberin des Jagdbezirks das Aussetzen der Enten sowie die Fütterung von Wasservögeln im gesamten Jagdbezirk. Zusätzlich wurde der Jagdbetrieb in Lüdersburg zur Anfertigung eines gutachterlichen Konzepts zur Sanierung der sieben Teiche angehalten. Brisant war vor allem der durch den Landkreis Lüneburg angeordnete Sofortvollzug, also die sofortige Umsetzung der angeordneten Maßnahmen.

Nach Ansicht des 4. Senats des Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht verstößt das pauschale Verbot des Landkreises, Enten auszusetzen und zu füttern, gegen die Eigentumsinteressen der verantwortlichen Gesellschafter in Lüdersburg.

„Das Landesjagdgesetz ermögliche eine solche Jagdpraxis schließlich und könne nicht durch eine pauschale Verwaltungsmaßnahme ausgehebelt werden.“

In der von der juristischen Instanz her unanfechtbaren Entscheidung des OVG wurde klargestellt, dass der Jagdbetrieb Lüdersburg die Anforderungen an die Hege des Wildes nicht ordnungsgemäß beachtet hätte und dies zu einem unnatürlich erhöhten Wildbestand geführt hätte. Jedoch hätte der Landkreis selbst eine Konzept zur Sanierung der Teiche vorlegen müssen – sowie ferner die maximale Anzahl der auszusetzenden Enten ermitteln müssen.

Die Entscheidung des OVG bekräftigt somit, dass der Landkreis Lüneburg seine Kompetenzen überschritten hat und das Eigentumsinteresse Vorrang hat.

Rechtsanwalt Dr. Florian Asche

Herr Asche, wie kam es zu diesem unerwarteten Sieg?

Der Landkreis wollte meiner Mandantin einfach zu viel auf einmal verbieten. Er wollte zu sehr dem NABU und dem BUND gefallen. Wir hatten in einem Gespräch angeboten, das Aussetzen zu dezentralisieren und uns über den Zeitrahmen der Fütterung abzustimmen. Aber es musste ja gleich ein Totalverbot ausgesprochen werden. Radikallösungen sind jedoch mit dem Schutz des Eigentums schwerlich zu vereinbaren. Das hat auch das Oberverwaltungsgericht so gesehen.

Wie kam es zur Anzeige?

Der örtliche NABU-Vorsitzende ist persönlich monatelang incognito durch das Revier geschlichen und hat penibel jeden angeblichen Rechtsverstoß aufgenommen. Danach hat er nicht etwa das Gespräch mit der Gutsverwaltung gesucht, sondern gleich Anzeige erstattet. Zum Opfer einer solchen Blockwartsmentalität kann jeder Ihrer Leser werden. Eine versehentlich nicht abgedeckte Falle, ein Stück Kulturzaun, ein Erdhaufen an der falschen Stelle und schon schleift man Sie durch den Kot der öffentlichen Medien.

Wie kommt es, dass in unseren Gerichten noch ideologiefreie Richter sitzen und wie lange wird man sich als Jäger noch auf diese verlassen können?

Sie können sich in Deutschland auf nichts mehr verlassen, wenn es um Jagd und Waffen geht. Schauen sie sich doch die Rechtsprechung zur Zuverlässigkeitsprüfung bei Jägern und Schützen an. Jeder noch so kleine Sorgfaltsverstoß wird zu einem „schwerwiegenden Fehlverhalten“ aufgebläht. Eine im Koffer vergessene Patrone reicht aus und der Jagdschein ist fünf Jahre weg. Die Verwaltungsgerichte urteilen mittlerweile flächendeckend maßlos. Ähnlich sieht es in Naturschutzfragen aus. Das Verwaltungsgericht hatte unseren Antrag noch rundheraus abgelehnt. Man muss mitunter Steherqualitäten haben. Eine vorurteilsfreie Rechtsprechung ist für den Jäger  heute ein Glücksfall.

Was spricht eigentlich gegen das Aussetzen von Enten?

Ich sehe das Aussetzen von Enten als eine Art jagdliches Bio-Farming. Die Küken wachsen in der Natur auf, leben stressfrei und irgendwann werden sie geschossen, wenn sie nicht zuvor von Prädatoren gegriffen werden. Es ist hochgradig scheinheilig, sich darüber zu beschweren, zugleich aber auf andere künstliche Strukturen zurückzugreifen.  Denken Sie an die Vielzahl „glücklicher Jäger“, die in gegatterten Farmen in Namibia oder Südafrika jagen oder aber im Saupark Springe. Für eine Ente spielt es keine Rolle, ob sie aus einem Wildei geschlüpft ist oder ausgesetzt wurde. Am Ende des Tages wird sie zum Braten.

Welche Rolle hat denn der LJV während dieses Verfahrens gespielt?

Der Vizepräsident der Landesjägerschaft, Herr Blauth, hat die Jagdausübung im Revier meiner Mandantin als  „Schießsport auf lebende Tiere“ bezeichnet. Er hat auch die „rein kommerziellen Interessen“ meiner Mandantin beklagt. Die von ihm vertretene Jägerschaft betreibt aber den Jägerlehrhof in Springe, in direkter Kooperation mit einem Jagdgatterbetrieb des Landes Niedersachsen, das von einer rot/grünen Koalition regiert wird. Mehr Verlogenheit habe ich in zwanzig Jahren Jura noch nicht gehört. Und als Anwalt hört man viel.

Wenn Landwirtschaftsminister Meyer und Umweltminister Wenzel von diesem Urteil lesen, werden diese nicht motiviert, ein neues Gesetz durchzusetzen, um derartiges in die Schranken zu weisen?

Dazu brauchen sie nicht von diesem Urteil zu lesen. Weitere Restriktionen des Eigentumsrechts und der Jagd stehen ganz oben auf der Wunschliste dieser Herren.
Quelle: http://www.jaegermagazin.de/
Datum: 16.07.2015

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